Das Ähnlichkeitsgesetz resultiert aus diesem Selbstversuch und wurde von Samuel Hahnemann 1796 nach weiteren zahlreichen Forschungen formuliert. Man suche eine Arznei, die in der Lage ist, beim Gesunden ähnliche Symptome hervorzurufen, also eine möglichst ähnliche künstliche Krankheit bewirken kann. Ein Beispiel für dieses Prinzip kennen Sie vielleicht: Wenn Sie kalte Füße haben und benützen eine Wärmequelle um diese zu erwärmen, dauert es in der Regel lange oder die Füße werden sofort wieder kalt, wenn die Wärmequelle entfernt wird. Laufen Sie kurz durch den Schnee, werden die Füße recht schnell wohlig warm.
Die Arzneimittelprüfung ein weiteres Prinzip der Homöopathie, basiert ebenfalls auf diesem "Chinarindenversuch". Es verlangt, dass alle Mittel von Gesunden geprüft werden, d.h. die Substanzen werden solange eingenommen bis Symptome bzw. Befindensänderungen auftreten, die genauestens aufgezeichnet und in Arzneimittellehren erfasst werden. Heute sind weit mehr als 1000 Stoffe geprüft und die daraus entwickelten Arzneimittelbilder bekannt, aus denen der Homöopath das individuelle Arzneimittel auswählt. Hilfreich dabei sind umfangreiche Symptomenverzeichnisse, sog. Repertorien.
Die Potenzierung der Heilmittel erfolgt in exakt vorgeschriebenen Verdünnungsschritten und Verschüttelungen. Durch diesen Vorgang sind zwar die Grundsubstanzen oft molekular nicht mehr nachweisbar, verlieren dadurch aber auch ihre Toxidität und sind in ihrer spezifischen Wirkung ohne unerwünschte Nebenwirkungen einsetzbar.